10 Jahre Dienstwagen-Förderung gesichert

Kurz nach dem Autogipfel im vergangenen November, kündigt die Regierung die verlängerte Förderungsdauer für Dienstwägen an.

Die 2018 in Kraft getretene Begünstigung für elektrische Dienstfahrzeuge wird in zwei Schritten bis 2030 prolongiert. Zunächst werden Fahrzeuge – elektrisch und Plug-in-Hybride – mit einer Mindestreichweite von 60 km oder einem CO– Ausstoß von weniger als 50 g/km gefördert. In einem zweiten Schritt wird eine Mindestreichweite von 80 km Voraussetzung für die Förderung ab 2025. Inhalt der Förderung ist die Besteuerung des Geldwertenvorteils von nur einem Viertel.  Auch das kostenlose Aufladen der Elektrofahrzeuge beim Arbeitgeber bleibt bis 2030 steuerfrei.Weiterer Bestandteil ist eine Sonderabschreibung für elektrische Lieferfahrzeuge. Für kleinere und mittlere Fahrzeuge gilt ab 2020 und bis 2030 eine einmalige Abschreibung von 50% der Anschaffungskosten.

Am 29. November hat auch der Bundesrat den Änderungen zugestimmt. Diese werden zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

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