
Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus ist der Engpass der Elektromobilität – und genau dort setzt ein neues Bundesprogramm an. Seit dem 15. April 2026 können Anträge gestellt werden.
Das Bundesministerium für Verkehr stellt dafür ein Gesamtvolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Wallboxen, technische Komponenten, Netzanschlüsse und notwendige Baumaßnahmen.
Warum Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus jetzt gefördert wird
Ein Großteil der Menschen in Deutschland wohnt zur Miete oder im Eigentum innerhalb größerer Wohngebäude. Nach Angaben des Ministeriums entfallen auf rund 20 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern etwa neun Millionen Stellplätze, von denen bislang nur ein kleiner Teil mit Lademöglichkeiten ausgestattet ist.
Fehlt die Lademöglichkeit am eigenen Stellplatz, fällt die Kaufentscheidung häufig gegen das E-Auto. Wer die Umstellung von Fuhrpark, Quartier oder Wohnungsbestand plant, findet bei der Beratung für Neue Mobilität der aoty® GmbH Unterstützung bei Konzeption und Priorisierung.
Das Programm setzt Maßnahme 3 des im November 2025 beschlossenen Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um. Damit rückt erstmals gezielt der Gebäudebestand in den Fokus – und nicht nur der öffentliche Straßenraum.
Rechtlich besteht seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts zwar ein Anspruch auf den Einbau einer Ladeeinrichtung auf eigene Kosten. In der Praxis scheitern Projekte jedoch oft an Netzanschluss, Leitungswegen oder Gebäudetechnik – also an Kosten, die eine einzelne Partei kaum tragen kann.
Förderbedingungen für Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus im Überblick
Das Programm ist in drei parallel laufende Förderaufrufe gegliedert: für Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Mitglieder, für private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie kleine und mittlere Unternehmen, und für Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen.
Für die ersten Gruppen gilt ein Windhundverfahren: Anträge werden nach Eingang bearbeitet und als Festbetrag bewilligt, die Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich. Für große Bestandshalter läuft ein wettbewerbliches Verfahren mit Einreichungsfrist bis zum 15. Oktober 2026 und einer Förderquote von maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Gefördert werden bis zu 2.000 Euro je elektrifiziertem Stellplatz inklusive Ladepunkt. Auch die reine Vorverkabelung ist mit bis zu 1.300 Euro förderfähig – ein Detail, das die spätere Nachrüstung deutlich verbilligt.
Wichtig sind die Schwellenwerte: Mindestens sechs Stellplätze müssen elektrifiziert und mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Objekts vorverkabelt beziehungsweise elektrifiziert werden. Die Ladeleistung je Ladepunkt darf höchstens 22 kW betragen.
Nicht förderfähig sind unter anderem Ausgaben für Planung, Genehmigung und Betrieb sowie Leasing- oder Mietkosten. Die Anträge laufen digital über den Projektträger PricewaterhouseCoopers, inhaltlich betreut wird das Programm von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur bei der NOW GmbH.
Was Eigentümer bei Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus beachten sollten
Die 20-Prozent-Regel verschiebt die Perspektive: Aus der punktuellen Nachrüstung einzelner Wallboxen wird ein Infrastrukturprojekt für die gesamte Stellplatzanlage. Das erfordert einen ausreichend dimensionierten Hausanschluss, durchdachte Kabeltrassen und ein skalierbares Lastmanagement.
Genau darin liegt der langfristige Nutzen. Eine einmal richtig erschlossene Tiefgarage lässt sich über Jahre schrittweise erweitern, ohne dass jedes Mal erneut Tiefbau- und Elektroarbeiten anfallen.
Ein intelligentes Lastmanagement verteilt die verfügbare Anschlussleistung dynamisch auf die aktiven Ladevorgänge. So lassen sich mehr Ladepunkte betreiben, ohne den Netzanschluss unnötig zu vergrößern – ein Beitrag zu netzdienlichem Laden und zur Integration erneuerbarer Energien.
Parallel wirkt der ordnungsrechtliche Rahmen: Im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD greifen ab Ende Mai 2026 zusätzliche Anforderungen an Neubauten und umfassende Sanierungen von Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen. Wer jetzt plant, verbindet Förderung und künftige Pflicht in einem Arbeitsgang.
Für Hausverwaltungen bedeutet das vor allem Vorlauf: Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung, Angebote von Fachbetrieben, Abstimmung mit dem Netzbetreiber und ein förderkonformer Kostenvoranschlag brauchen Zeit. Da die Mittel in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben werden, ist eine frühzeitige Vorbereitung der entscheidende Faktor.
Unser Fazit: Das Programm adressiert eine echte Lücke der Verkehrswende. Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus wird damit vom Einzelfall zum planbaren Bestandteil der Gebäudetechnik – und macht den Umstieg auf das E-Auto für Millionen Haushalte alltagstauglich.
Quellen: Bundesministerium für Verkehr (BMV), Pressemitteilung vom 15.04.2026 · Bundesregierung · NOW GmbH / Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur · Haufe