Ab Herbst haben auch Mieter und Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Lademöglichkeiten in der Tiefgarage. Bisher war es ausschließlich Immobilieneigentümer gestattet, über die Anbringung von Lademöglichkeiten in der Tiefgarage zu entscheiden. Im Falle einer Wohnungeigentümergemeinschaft […]
Nach oben scrollen