Lange hat es gedauert

Ab Herbst haben auch Mieter und Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Lademöglichkeiten in der Tiefgarage.
Bisher war es ausschließlich Immobilieneigentümer gestattet, über die Anbringung von Lademöglichkeiten in der Tiefgarage zu entscheiden. Im Falle einer Wohnungeigentümergemeinschaft (WEG), konnte nur mit Einverständnis aller Wohnungseigentümer ein Ladepunkt installiert werden.

Mehrere Jahre dauerte diese Diskussion zwischen Bundesrat und Bundestag. Nun darf endlich darauf gehofft werden, dass noch vor dieser Sommerpause der passende Gesetztesentwurf verabschiedet wird.

Dieser Anspruch im § 545 der WEG-Reform (Wohnungseigentumsgesetz) bezieht sich nicht nur auf Ladeinfrastruktur für elektrische PKWs, sondern auch auf Lademöglichkeiten für E-Bikes, E-Roller oder Plug-in-Hybride. Die Kosten werden von dem begünstigten Nutzer (Eigentümer oder Mieter) getragen.

Parallel werden Überlegungen vorangetrieben, die Garagenverordnungen der einzelnen Länder hinsichtlich Elektromobilität anzupassen. Dabei steht zur Diskussion in welchem Umfang Vorrüstungsregelungen für Ladeinfrastruktur anzupassen sind.
Diese Gesetztesänderung soll einen zukünftigen Umstieg auf Elektromobilität vereinfachen.

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