WISSENSWERTES ZUM THG-QUOTENHANDEL.
Motivation hinter dem THG-Quotenhandel
Durch den massiven Ausstoß von CO2-Emissionen in den vergangenen Jahren, haben wir die Erde und unser aller Wohlbefinden auf eine gefährliche Reise geschickt. Wissenschaftler sahen das Risiko bereits Ende des 19. Jahrhunderts aufkommen.
In den vergangenen 30 Jahren begann sich langsam ein größer werdendes Bewusstsein in der Weltbevölkerung breit zu machen, dass etwas dagegen unternommen werden muss.
Denn uns steht eine Klimakatastrophe bevor, deren Ausmaß sich die meisten Menschen nicht vorstellen können. Viele Regierungen dieser Welt haben aus diesem Grund gemeinsame Klimaziele erarbeitet, um den Klimawandel zumindest einzudämmen und dessen Folgen abzumildern.
Um diesen Zielen gerecht zu werden, versuchen sich Länder an unterschiedlichen Strategien. In Deutschland wird es nun seit Januar 2022 auch privaten und gewerblichen Ladepunktbetreibern, sowie E-Mobilisten ermöglicht, am sogenannten THG-Quotenhandel teilzunehmen.
Ermöglicht wird das durch das im Mai 2021 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote).
Was ist eigentlich die THG-Quote ?
Wenn ein Unternehmen Kraftstoffe wie beispielsweise Diesel oder Benzin in den Verkehr bringt, ist laut Gesetzgeber das Unternehmen für die durch die Nutzung des Kraftstoffes entstehenden Treibhausgase verantwortlich.
Einen Teil dieser Emissionen müssen die Unternehmen durch Nachweise über eingesparte THG-Emissionen kompensieren. Stand 2022 liegt dieser Anteil bei 7% und wird sich bis 2030 stetig auf 25% erhöhen. Festgelegt ist dieser Anteil durch die Treibhausgasminderungsquote, oder auch THG-Quote.
Was bedeutet das für quotenverpflichtete Unternehmen, E-Mobilisten und Ladepunktbetreiber ?
Die quotenverpflichteten Unternehmen (beispielsweise Mineralölkonzerne) sind nun gesetzlich dazu verpflichtet die THG-Quote zu erfüllen. Tun Sie dich dies nicht, müssen sie hohe Strafzahlungen leisten.
Sie können zum einen Biokraftstoffe verkaufen. Diese sind emissionsarm und verursachen weniger Treibhausgasemissionen als herkömmliche Kraftstoffe wie Diesel und Benzin. Allerdings ist diese Art der Kompensation zum einen gesetzlich begrenzt und zum anderen ist der Anteil verkaufter Biokraftstoffe schon heute zu gering, um die Forderungen zu erfüllen.
Deshalb gibt es eine zweite Alternative: Den Kauf sogenannter THG-Quotenmengen, beziehungsweise CO2-Zertifikate. Diese werden auf dem Weltmarkt gehandelt und bescheinigen den quotenverpflichteten Unternehmen, dass sie den geforderten Anteil an Treibhausgasemissionen kompensiert haben.
Im Grunde genommen ist eine THG-Quotenmenge ein Bescheid darüber, dass beispielsweise durch den Betrieb eines Elektrofahrzeuges sowie der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien keine oder nur sehr geringe Emissionen entstanden sind.
Als Besitzer eines Elektrofahrzeuges, Unternehmen mit E-Flotte oder Ladepunktbetreiber können sich z. B. E-Mobillisten durch das Umweltbundesamt bestätigen lassen, dass sie durch den Betrieb eines Elektrofahrzeuges weniger Emissionen verursachen.
Genauso können sich Unternehmen durch den Betrieb einer Elektroladeinfrastruktur (bei ausschließlicher Abgabe von Strom aus 100% erneuerbaren Energien) eine solche Bescheinigung einholen. Diese Bescheinigungen sind als sog. THG-Quotenmengen handelbar.
Dadurch profitieren Teilnehmerinnen am THG-Quotenhandel gleich doppelt. Denn zum einen leisten sie einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel und zum anderen können sie die erhaltenen THG-Quotenmengen an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen.
Wie funktioniert der THG-Quotenhandel ?
Der Quotenhandel funktioniert nach einem einfachen Prinzip: UnternehmenElektrofahrzeughaltern oder Ladepunktbetreibern für den Handel Ihrer THG-Quotenmengen bevollmächtigt werden, sammeln Fahrzeugscheine, respektive Nachweise über die abgegebenen Strommengen der Ladepunkte.
Diese werden im Anschluss beim Umweltbundesamt (UBA) zur Prüfung eingereicht. Das UBA bescheinigt dann die eingesparten Emissionen in Form einer jeweilig zugeordneten THG-Quotenmenge.
Die THG-Quotenmengen werden nun gebündelt an die quotenverpflichteten Unternehmen verkauft. Der geschlossene Handelsvertrag wird im Nachhinein an das Hauptzollamt weitergeleitet, das zur Überwachung und Einhaltung der Anforderungen an quotenverpflichtete Unternehmen beauftragt ist.
Hierbei registriert das Hauptzollamt, dass das entsprechende Unternehmen CO2-Emissionen in Höhe der gekauften Quotenmengen kompensiert hat.
Welche Anforderungen müssen zur Teilnahme erfüllt werden ?
Als Halter eines Elektrofahrzeugs benötigen Sie lediglich den Fahrzeugschein des in Fragen kommenden Autos. Alternativ können auch für elektrische Busse oder Transporter THG-Quotenmengen beantragt werden. Zudem wird diese Liste zukünftig weiter anwachsen. Als Unternehmen können Sie ebenfalls die THG-Quotenmengen beantragen, wenn Sie als Halter der Fahrzeuge eingetragen sind.
Darüber hinaus ist es wichtig zu erwähnen, dass das Fahrzeug lediglich in Deutschland angemeldet sein darf. Um sich für den Handel zu qualifizieren, muss es jedoch lediglich dem dafür in Frage kommenden Jahr angemeldet sein. Wie lange (ob eine Minute oder 365 Tage) das Elektrofahrzeug angemeldet ist, spielt keine Rolle.
Der Quotenhandelsvertrag muss dem Hauptzollamt bis spätestens zum 15. April des Folgejahres vorgelegt werden. Ist ein Fahrzeug einmal für den Quotenhandel registriert worden, so kann es nicht ein weiteres Mal für dasselbe Jahr angemeldet werden.
Sollten Sie einen öffentlichen oder halb-öffentlichen Ladepunkt betreiben, müssen Sie lediglich einen Nachweis über die Menge des abgegebenen Stroms und den genauen Standort des Ladepunktes vorlegen.
Wie berechnet sich die eingesparte CO2-Menge pro Elektrofahrzeug ?
Momentan wird zur Vereinfachung im Bereich der Elektrofahrzeuge je Fahrzeug ein Pauschalwert für den jährlichen Stromverbrauch angenommen. In Zukunft wird sich das vermutlich ändern, sodass Fahrzeuge nach tatsächlichem Verbrauch (bestehend aus Verbrauch pro zurückgelegte Wegstrecke) eingeordnet und bescheinigt werden.
Im Moment beträgt der Pauschalwert für ein Elektroauto oder elektrisch betriebenen Transporter bis 3,5 Tonnen bei zwei MWh (Megawatt Stunden) oder 2.000 kWh (Kilowattstunden) pro Jahr.
Im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor mindert der Betrieb eines Elektrofahrzeuges die CO2-Emissionen um 431,1g CO2 pro verbrauchter kWh.
Diese Zahl berechnet sich auf Grundlage des deutschen Strommixes. Mit weiterem Ausbau der erneuerbaren Energie und einem „grüneren“ Mix, steigt dementsprechend die Einsparung im Vergleich zum Verbrennungsmotor.
Insgesamt ergibt sich mit dem pauschalen Nutzungswert von 2.000 kWh pro Jahr somit eine Einsparung pro Elektroauto von 862,2 kg CO2 (0,8622 Tonnen) pro Jahr. Diese Einsparung wird vom Umweltbundesamt schlussendlich als Quotenmenge zertifiziert.
Wie setzt sich der Preis für die THG-Quotenmengen zusammen ?
Hier haben verschiedene externe Variablen einen Einfluss. Zum einen bestimmt die Höhe der Strafzahlung für jede nicht kompensierte Tonne CO2 den Preis, den die zur Kompensation verpflichteten Unternehmen bereit sind pro Tonne CO2 zu zahlen. Auf der anderen Seite steht die Menge der verfügbaren Quotenmengen sowie die Nachfrage nach Benzin und Diesel.
Denn, setzen beispielsweise Tankstellen weniger Benzin ab, so müssen die Mineralölkonzerne weniger Tonnen CO2 kompensieren – wodurch die Nachfrage nach Quotenmengen und damit auch der Preis fallen. Begleitet wird dieser Preisfindungsprozess von der steigenden, durch den Gesetzgeber vorgeschriebenen THG-Minderungsquote, die die quotenverpflichteten Unternehmen erfüllen müssen.
Somit schwankt der Preis insgesamt und kann sowohl steigen als auch fallen. Eine genaue Angabe über zukünftige Erlöse ist dementsprechend nur schwer möglich.
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