Bundesregierung muss Klimaschutz-Sofortprogramme durchführen

Klimaschutz

Aufgrund der Verfehlung der Emissionsminderungsziele, in den Sektoren Verkehr und Bau, muss die Bundesregierung nun mit Sofortprogrammen entgegenwirken. So entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die bisherige Klimaschutzpolitik der Regierung wurde als unzureichend befunden. Geklagt hatten die deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie der Umweltverband BUND.

Allgemein geht es um das Klimaschutzgesetz, das jährliche Minderungsziele für Treibhausgase in unterschiedlichen Wirtschaftssektoren vorschreibt. Werden diese verfehlt, muss die Regierung ein Sofortprogramm durchführen, um erneut auf Kurs mit den definierten Zielen zu  kommen. In den Bereichen Verkehr und Bau wurden die vorgeschriebenen Ziele weder 2021  noch 2022 erreicht.

Jedoch weigerten sich Verkehrsminister Wissing (FDP) und Bauministerin Geywitz (SPD) Sofortprogramme einzuleiten. Die Begründung: Ein geplantes Gesetz, das die Sektorziele abschaffen soll, werde den Zwang zur Durchführung von Sofortprogrammen beenden. Diese geplante Gesetzesänderung ist jedoch noch nicht beschlossen und zudem höchst umstritten. Einzelne Sektoren sollen nach dem neuen Gesetzesvorhaben, die nicht erreichten Emissionsminderungen anderer Sektoren kompensieren können. Das wird von Kritikern allgemein als Aufweichung der Klimaschutzpolitik angesehen.

In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass die Regierung mit zusätzlichen Maßnahmen gegensteuern muss, um die Klimaschutzziele von 2024 bis 2030 zu erreichen. Hierfür seien kurzfristige Handlungen erforderlich. Die Ergänzung des Klimaschutzprogrammes im Oktober 2023 sei nur eine mittel- bis langfristige Lösung, die dem momentanen Problem nicht gerecht werden.

Kläger für mehr Klimaschutz zeigen sich zufrieden

Die Kläger DUH und BUND zeigten sich mit dem Urteil sehr zufrieden. Laut BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock habe „das Gericht dem Klimaschutz den Rücken gestärkt“. Sie fordert nun unter anderem eine Abschaffung des Dienstwagenprivilegs und die Einführung eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen. Laut Remo Klinger, Anwalt der DUH, sei das Urteil ein „Erfolg auf ganzer Linie für den Klimaschutz“. Eine Revision der Bundesregierung werde die Wirkung jedoch zunächst aufschieben.

Die Grünen sehen ihren Kurs durch das Urteil bestärkt und freuen sich über selbiges. Laut der Co-Vorsitzenden Ricarda Lang bekräftigt es abermals, dass nun mehr Geld zur Erreichung der Klimaziele investiert werden muss. Das sei besonders wichtig, da es die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft langfristig sichern werde.

Zur Finanzierung der Vorhaben der Projekte aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ins Wanken gekommen ist, äußerte sich die Bundesfraktionsvorsitzende der Grünen Katharina Dröge. Es bräuchte nun eine rechtlich gesicherte Finanzierung durch ein „Sondervermögen Klimaschutz“.

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