In einem noch unveröffentlichten Gesetzentwurf der EU-Kommission wird die Betankung mit E-Fuels, neuzugelassener Verbrennerfahrzeuge, ab 2035 noch strikter reguliert. Die Betankung darf ab diesem Zeitpunkt nur noch mit vollständig CO2-neutralen Kraftstoffen erfolgen.
Der entscheidende Unterscheid im Vergleich zum Kompromiss des Frühjahrs: Die komplette Lieferkette der E-Fuels muss zu 100 Prozent CO2-neutral sein. Der ursprüngliche Kompromiss zwischen Deutschland und der EU sah lediglich vor, dass die Herstellung und der Verbrauch der Kraftstoffe klimaneutral sein müssen.
CO2-neutral bedeutete in diesem Zusammenhang, dass während der Verbrennung der E-Fuels durch einen Verbrennungsmotor nur so viel CO2 emittiert werden darf, wie bei der Herstellung aus der Luft gefiltert wurde.
Gesamte Lieferkette der E-Fuels muss klimaneutral sein
Nun müssen beispielsweise auch der Transport der E-Fuels und alle weiteren Prozessschritte der Lieferkette – von Herstellung bis Verbrennung – insgesamt CO2-neutral sein. Das heißt, dass beispielsweise die Emissionen der LKWs, die die neuen Kraftstoffe an die Tankstelle transportieren, in die Bilanz miteingerechnet werden.
Der Lobbyverband „E-Fuels Alliance“ kritisierte den Entwurf bereits auf Schärfste, da dadurch das faktische Verbrenneraus ab 2035 bestehen bleibe. Ein CO2-neutraler Transport ließe sich nicht mittels erneuerbarer Energien abbilden. Von elektrischen LKW hat der Verband offenbar noch keine Kenntnis.
Als Gegenargument wird zudem vorgebracht, dass Elektroautos auch dann zugelassen werden dürfen, wenn nicht sichergestellt wird, dass der verwendete Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Des Weiteren sei die Produktion der Elektrofahrzeuge an sich nicht klimaneutral. Das das bei allen anderen Fahrzeugen zutrifft, wurde am sichtlich nicht bedacht.
Interessiert am Thema Kraftstoffe? Lesen Sie hier weiter