Heute (20.09.23) ist das neue Förderprogramm für Schnellladeinfrastruktur des BMDV gestartet. Anträge können ab sofort gestellt werden. Gefördert werden Schnellladepunkte mit einer Nennleistung ab 50 kW.
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die für gewerbliche Zwecke Schnellladeinfrastruktur im nicht-öffentlichen Raum (Eingrenzung der Nutzung auf bestimmten Personenkreis – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) errichten möchten.
Schnellladeinfrastruktur mit bis zu 40 Prozent gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) werden dabei mit 40 Prozent, Großunternehmen mit 20 Prozent gefördert. Jeder Antragsteller kann bis zu 5.000.000 Euro Fördermittel erhalten.
Ladepunkte mit einer Nennleistung von 50 bis 149 kW werden bei KMUs mit maximal 14.000 Euro bezuschusst (Großunternehmen: 7.000 Euro). Ab 150 kW Ladeleistung je Ladepunkt beträgt die maximale Fördersumme 30.000 Euro (Großunternehmen: 15.000 Euro).
Die förderfähigen Kosten umfassen dabei neben der Ladeinfrastruktur ebenfalls Anschlusskosten, benötigte Tiefbauarbeiten, Batteriespeichersysteme und Kosten für Lademanagement.
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