Einführung der CO2-Maut: Mautgebühren steigen ab Dezember 2023

CO2-Maut

Mit Beschluss des Mautänderungsgesetzes stehen in den Jahren 2023 und 2024 einige Änderungen an. Grundlage ist die Einführung einer CO2-Mautabgabe, die für manche Fahrzeugklassen nahezu eine Verdopplung der Mautgebühren bedeutet. Erstmals fallen ab nächsten Jahr auch Gebühren für Fahrzeuge zwischen 3,5t und 7,5t an. Ausgenommen von den Mautgebühren sind emissionsfreie Nutzfahrzeuge.

Die erste Änderung findet bereits am 1. Dezember 2023 statt. Mit den CO2-Emissionsklassen wird eine neue Tarifeinheit für die Maut auf deutschen Straßen eingeführt. Für jede ausgestoßene Tonne CO2 werden 200 Euro fällig.

Für ein Fahrzeug mit einem Gewicht zwischen 7,5t und 12t, das der Euro-VI-Norm entspricht, ergibt das beispielsweise eine Erhöhung von 9,8 Cent pro Kilometer auf 17,8 Cent je Kilometer. Kurzes Rechenbeispiel: Bei einer Fahrtstrecke von 500 Kilometern, erhöht sich die Gebühr von 49 auf 89 Euro. Ein Kostenanstieg von rund 82 Prozent.

CO2-Maut betrifft ab 2024 auch Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen

Die nächsten beiden wichtige Kalenderdaten markieren der 1. Januar und der 1. Juli 2024. Zum Jahreswechsel werden mit Erdgas betriebene Fahrzeuge ebenfalls mautpflichtig.

Ab dem 1. Juli folgt dann erstmals die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5t. Das gilt sowohl für Solofahrzeuge (beispielsweise Kastenwägen) aber auch Fahrzeugkombinationen – sofern die zulässige Gesamttonnage des Motorfahrzeugs
3,5t überschreitet. Dauerhaft ausgenommen von den Mautgebühren sind emissionsfreie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25t. Ebenso emissionsfreie Nutzfahrzeuge aller Gewichtsklassen bis Ende 2025.

Die Bundesregierung geht von zusätzlichen Mehreinnahmen, durch die CO2-Mautabgabe in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro zwischen 2024 und 2027, aus. Darüber hinaus stellt diese Maßnahme ein zusätzliches Anreizinstrument zum Umstieg auf batterieelektrische Fahrzeuge dar.

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