Das EU-Parlament hat neue Regeln für Batterien verabschiedet, auf deren Grundlage strengere Umwelt- und Sorgfaltspflichten für Hersteller eingeführt werden. Die Regelungen gelten für alle in der EU verkauften Batterietypen, einschließlich Elektrofahrzeug-Batterien.
Die neue Verordnung zielt darauf ab, eine Kreislaufwirtschaft zu fördern und den gesamten Batterie-Lebenszyklus zu regulieren. Eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung des CO2-Fußabdrucks für Batterien von E-Fahrzeugen sowie für Batterien von elektrischen Rollern und Fahrrädern sind Bestandteil der neuen Direktive. Hinzu kommt ein digitaler Batteriepass mit Informationen zur CO2-Bilanz – von der Rohstoff-Gewinnung bis zum Recycling.
Neue Vorgaben für Recycling von Batteriekomponenten
Die Recycling-Vorgaben sehen Mindestmengen für zurückgewonnene Materialien vor, wie z.B. 50 Prozent für Lithium – bis 2027 und 80 Prozent bis 2031. Für Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel sind es 90 Prozent bis 2027 und 95 Prozent bis 2031.
Ein Teil der rückgewonnenen Materialien soll verpflichtend in neuen Batterien wiederverwendet werden. Pro Element sind das bis 2031 zwischen sechs (Lithium und Nickel) und 85 Prozent im Fall von Blei. Bis zum Jahr 2036 steigen diese Quoten auf 12 (Lithium) bis 26 Prozent für Kobalt (vorher 16 Prozent) an. Der Wert für Blei bleibt hingegen konstant.
Darüber hinaus gelten künftig strengere Sorgfaltspflichten für Batterie-Akteure im ökologischen und sozialen Bereich. Die Herkunft der Rohstoffe und die Arbeitsbedingungen in der Lieferkette müssen überprüft werden. Ausnahmen gibt es für kleine und mittlere Unternehmen.
Insgesamt sollen die Regelungen dazu beitragen, eine robuste EU-Recyclingindustrie aufzubauen und den europäischen Industriesektor für die Energiewende sowie die Stärkung, der strategischen Autonomie in Europa.
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