Klimaziele bis 2030 momentan nicht erreichbar

Klimaziele

Der deutsche Expertenrat für Klimafragen kommt in seinem Gutachten zu einer ernüchternden Erkenntnis. Bleibt die Bundesregierung in Sachen Emissionsreduzierung auf ihrem bisherigen Kurs, sind die Klimaziele für 2030 nicht zu erreichen. Mindestens eine Verdopplung der eingesparten Treibhausgasemissionen sei dafür erforderlich.

Die durch das Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Kennzahl – eine Emissionsreduktion um 65 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Jahre 1990 – ist jedoch rechtlich bindend. In den Jahren von 2000 bis 2021 wurde lediglich eine Verminderung von rund 27 Prozent realisiert.

Insgesamt mahnt der Expertenrat an, dass zum jetzigen Zeitpunkt keiner der einzelnen Sektoren für sich und schon gar nicht in Summe, die Ziele erreichen wird. Es bedarf hierfür radikaler Änderungen.

Der Energiesektor ist für die Einsparung von knapp der Hälfte der Gesamtemissionen in Deutschland (im Vergleich von 2000 bis 2021) verantwortlich. Auf den eigenen Sektor bezogen, wurde eine Emissionsminderung von rund 36 Prozent erreicht. Der Sektor Gebäude kann mit einem Emissionsminus von 35 Prozent ähnliche Ergebnisse vorweisen. Deutlich schlechter sieht es hingegen in den Bereichen Verkehr und Industrie aus.

Erreichung der Klimaziele durch die Sektoren Verkehr und Industrie besonders gefährdet

Der Verkehrssektor konnte lediglich 13 Prozent weniger Emissionen vorweisen. Zuletzt stiegen die verkehrsbezogenen Emissionen allerdings wieder an. Insbesondere die Corona-Pandemie hatte zu einer starken Emissionsminderung im Verkehr beigetragen. Andernfalls sähe es in diesem Bereich noch schlechter aus.

Zur Erreichung der Klimaziele im Bereich Industrie müssten sich die Einsparungen verzehnfachen, im Bereich Verkehr sogar um das Vierzehnfache anwachsen.

Laut Expertenrat-Vizechefin Brigitte Knopf müssen nun endlich alle Hebel in Bewegung gesetzt werden. Ein massiver Ausbau der erneuerbaren Energien sei notwendig, aber auch harte rechtlich bindende Emissionsbegrenzungen. Beispielsweise ein Verbot von Ölheizungen in Wohnungsneubauten.

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