Autonomes Fahren Level 3 ab 2023 in Deutschland zulässig

Autonomes Fahren

Der technologische Fortschritt wirkt sich aktuell insbesondere stark auf den Automobilbereich aus. Neue Antriebe und allerlei Accessoires, die die Herzen von Tech-Begeisterten höherschlagen lassen, finden ihren Weg in die neuesten Modelle der Fahrzeughersteller.

Eine besonders zukunftsweisende Technologie sind Assistenzsysteme, die Schritt für Schritt das autonome Fahren in den Verkehrsalltag bringen. Im Falle des autonomen Fahrens halten Gesetzgeber jedoch zumeist an alten Regularien fest.

Das nun gerade Deutschland als erstes Land weltweit den ersten Schritt nach vorne wagt, erscheintziemlich überraschend. Dennoch kommt die Erlaubnis für den Einsatz von hochautomatisiertem Fahren (Level 3 des autonomen Fahrens genannt) in PKW.

Doch was bedeutet autonomes Fahren Level 3? Bislang ist es lediglich möglich, dass Fahrassistenzsysteme Funktionen wie Bremsen, Beschleunigen und Spurwechseln übernehmen. Der Mensch hinter dem Steuer muss dabei jederzeit dazu in der Lage sein, direkt wieder die Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen. Zusammenfassend wird dies als teilautomatisiertes Fahren (Level 2 des autonomen Fahrens) bezeichnet.

Änderungen im Bereich des autonomen Fahrens

Ab Beginn 2023 ändert sich genau das. Zukünftig wird es möglich sein, dass der Fahrer oder die Fahrerin nicht mehr direkt eingreifen, sondern lediglich innerhalb von 10 Sekunden die Kontrolle übernehmen können muss. Das Auto alarmiert in diesen Fällen sowohl auf akustischem als auch physischem Weg, beispielsweise durch Vibrationen oder Pulsieren des Anschnallgurtes.

Konkret bedeutet das, Mails checken, telefonieren, oder am Smartphone sein, all das ist während der Fahrt erlaubt. Sich entspannt auf die Rückbank legen und ein kleines Nickerchen einlegen allerdings nicht. Zudem wird die Übernahme der Steuerungsfunktionen durch das Fahrzeug lediglich auf der Autobahn und auch nur bis Tempo 130 ermöglicht.

Die ersten mit dieser Technologie ausgerüsteten Fahrzeuge werden die Hersteller von Oberklassewagen wie Mercedes, Audi, BMW und Porsche auf den Markt bringen. Im vollelektrischen Mercedes EQS und der neuesten Generation der Mercedes S-Klasse ist ein solches System bereits vorhanden. Allerdings ist es lediglich auf Geschwindigkeiten bis 60 km/h ausgelegt.

Die benötigte Soft- und Hardware ist momentan noch sehr kostspielig. Das betrifft insbesondere die Lidarsensoren und die dazugehörige Software, mit deren Hilfe sich durch Laservermessung der Standort des Fahrzeuges zentimetergenau bestimmen lässt. Aus diesem Grund ist der Einsatz zunächst in Fahrzeugen der Ober- und teilweise Mittelklasse (BMW 5er, Mercedes E-Klasse) geplant.

Die meisten momentan verfügbaren Fahrzeuge besitzen lediglich Radarsysteme, die mit Hilfe elektromagnetischer Wellen die Position ermitteln. Für das autonome Fahren Level 3 gelten Radarsysteme aber als ungeeignet, da das System zu ungenau ist.

Grenzen des Systems für autonomes Fahren

Dennoch ist das Lidarsystem nicht überall einsetzbar. Für die Positionsbestimmung muss mit Satelliten kommuniziert werden, weshalb Tunnel ein Hindernis darstellen. Bei Tunneleintritt ist der Mensch dazu gezwungen, das Steuer zu übernehmen.

Ebenso wird das System bei Grenzübertritt in andere Länder softwareseitig abgeschaltet, da dort bisher keine Erlaubnis für den Einsatz besteht. Darüber hinaus können schwierige Wetterbedingungen wie Starkregen oder Hagel in Irritationen und dementsprechenden Problemen für die Standortbestimmung resultieren.

Insgesamt scheinen die deutschen Autohersteller in Sachen Technologie seit langem mal wieder die Nase vorn zu haben. Inwiefern Tesla und andere Konkurrenten nachziehen, wird sich zeigen.

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