Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck plant neue Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland. Hierfür sollen in einem ersten Paket umfassende Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht und noch im April dieses Jahres durch das Kabinett beschlossen werden.
Insgesamt ist geplant, das „Klimaschutz Sofortprogramm“ bis Ende 2022 mit all seinen Maßnahmen abzuschließen, sodass es ab 2023 seine Wirkung entfalten kann.
Zu den angesprochenen Sofortmaßnahmen gehören laut einem Artikel des Spiegels, der sich auf die dpa beruft, eine Solarpflicht für Neubauten sowie die Erweiterung von Förderprogrammen für grünen Wasserstoff. Darüber hinaus wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz wohl um eine Novelle ergänzt.
Zweck der Novelle sei es, die Ausschreibungsmengen für Strom aus Wind- und Solarkraft deutlich zu erhöhen. Dadurch möchten die Ampelkoalitionäre das selbstgesteckte Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien auf 80 Prozent zu steigern, erreichen.
Hier liegt deutlicher Handlungsbedarf vor, da vorläufigen Berechnungen der Branchenverbände zufolge, der Anteil 2021 nur bei rund 42 Prozent lag.
Des Weiteren ist durch das „Wind-an-Land-Gesetz“ geplant, zwei Prozent der Landfläche gesetzlich für die Windkraft zu reservieren und eine Grundlage für zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren zu schaffen.
Nicht zuletzt soll ab 2023 die EEG-Umlage durch den Bundeshaushalt finanziert werden, um die Verbraucherinnen und Verbraucher von hohen Strompreisen zu entlasten.
Den Hauptgrund für die dringliche Umsetzung der Maßnahmen liegt in der kürzlich vorgestellten Eröffnungsbilanz des Klimaschutzes. Demnach liege Deutschland in Sachen Klimaschutz hinter den eigenen Erwartungen zurück und wird die Klimaziele für 2022 nicht erreichen können.
Im Übrigen werden zum jetzigen Zeitpunkt selbst der Einhaltung der Ziele für 2023 lediglich geringe Chancen eingeräumt.
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