21 Bürgermeister*innen appellieren für eine nachhaltige Mobilitätswende

Kurz vor der Bundestagswahl traten 21 Bürgermeister*innen des Dialogs „Nachhaltige Stadt“ parteiübergreifend zusammen, um der neuen Bundesregierung zentrale Empfehlungen zum Thema nachhaltige Mobilitätswende vorzustellen.

Anlässlich des Dialogs „Nachhaltige Stadt“ tauschten sich Bürgermeister*innen aus insgesamt 40 deutschen Städten zum Austausch nachhaltiger Entwicklungsstrategien und -Maßnahmen aus. Ins Leben gerufen wurde dieses Kollaborations-Projekt vor mehr als 10 Jahren vom Rat für Nachhaltige Entwicklung, einer unabhängigen Nachhaltigkeitsberatung der Bundesregierung.
Für einen gemeinsamen Appell veröffentlichte das Kollektiv eine Stellungnahme mit sechs zentralen Empfehlungen für eine nachhaltige Entwicklung. Bestandteil dessen sind einerseits substanzielle Möglichkeiten zur CO₂ -Kompensation sowie zur Umsetzung eines nachhaltigen Bundesmobilitätsgesetzes.

Andererseits umfasst das Schreiben auch Impulse für ein grundlegendes Verwaltungsumdenken, wobei die Bundesregierung Bürokratie abbauen und der Stadt als Staatsträger mehr Handlungsspielraum gewähren soll. Klimaschonende Straßenverkehrs- und Infrastrukturplanung ließen sich beispielsweise auf kommunaler Ebene besser umsetzen als auf Landes- oder Bundesebene. Die neue Bundesregierung stehe demnach in der Pflicht, die Städte bei der großen Transformationsaufgabe durch bessere Rahmenbedingungen und auch finanziell zu unterstützen.

Für die Mobilitätswende ist es laut dem Kollektiv von großer Bedeutung, dass sich auch die Kommunalverwaltung als kleinster, aber fundamentaler Staatsträger endlich am Ziel Nachhaltigkeit orientiert. So können kommunale Beschlüsse auch auf bundespolitischer Ebene maßgeblich zur Umsetzung einer nachhaltigen Mobilitätswende beitragen.
Die Empfehlungen nochmals im Überblick:

  1. Umsetzung und Kompensation des CO2-Preises mit Lenkungswirkung
  2. Nachhaltiges Bundesmobilitätsgesetz anstelle eines überholten Bundesverkehrswegeplans
  3. Abbau klima- und umweltschädlicher Subventionen
  4. Ausbau der Flexibilität für Städte hinsichtlich Tempo 30-Zonen, Fahrradstraßen, Innovativer Parkkonzepte usw.
  5. Ausreichende Finanzierung von Kommunen und Bürokratieabbau bei Fördermitteln
  6. Verbesserung der Rahmenbedingungen für neue Mobilitätsformen

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