Der Deutsche Bundestag hat einen Entwurf der Bundesregierung für den Ausbau des Schnelladenetzes für Elektrofahrzeuge beschlossen. Das Gesetzt umfasst die Ausschreibung verschiedener Lose für 1.000 Schnelladestandorte, auch „Bundes-Ladeparks“ genannt. Die Lose umfassen Standorte mit unterschiedlicher Attraktivität, womit verhindert werden soll, dass nur die beste Lage ausgewählt wird, wodurch ein Ausbau der Fläche vorangetrieben werden soll. Auf die Lose können sich einzelne Unternehmen sowie Konsortien bewerben.
Das Ziel ist es, dass Fahrer eines elektrischen Fahrzeugs bundesweit alle Strecken ohne zu große Umwege zurücklegen können. Daher soll immer in maximal zehn Minuten der nächste Schnelladepunkt erreicht werden können. Die Wartezeit zum Start des Ladevorgangs soll maximal fünf Minuten betragen, zu Stoßzeiten in Ausnahmen maximal 15. Dies bedeutet, dass sich im Fernverkehr alle 15 bis 30 Kilometer ein Ladepark befinden muss. Die Maßnahmen sollen den Umstieg auf ein E-Fahrzeug attraktiver machen und die Verkehrswende vorantreiben.
Der Bundestag hat zudem beschlossen, dass das Verkehrsministerium ab 2024 alle zwei Jahre einen Bericht über den Vorschritt im Betrieb, der Ausstattung und dem Bedarf sowie die Hemmnisse vorlegen muss. Bis Ende 2023 sollen rund 1,9 Milliarden Euro Fördermittel in das Projekt investiert werden. Jedoch herrscht weiterhin das kritisch beurteilte Prinzip vor, dass die Bewerbungen mit der geringsten Subventionsforderung einen Zuschlag erhalten.