Neue Vorgaben für die THG-Quote

Laut eines neuen Gesetztesentwurfs des Bundeskabinetts soll der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bis 2030 auf 28% angehoben werden. Zudem soll die Mineralölwirtschaft indirekt am Ausbau und Betrieb der nationalen Ladeinfrastruktur beteiligt werden: Dazu soll der Einsatz von Strom in Elektroautos durch eine dreifache Anrechnung innerhalb der Treibhausgas (THG)-Quote gefördert werden. Zurzeit läuft die Finanzierung noch größtenteils über Steuergelder.

Hohe THG-Emissionen sind vor allem auf fossile Kraftstoffe, speziell die Mineralölwirtschaft zurückzuführen. Durch die THG-Quote werden diese Unternehmen seit 2015 gezwungen, ihre THG-Emissionen um einen bestimmen Prozentsatz zu reduzieren und in emissionsärmere Alternativen zu investieren. Bist 2030 soll die Quote auf 28% erhöht werden. Im Vergleich lag sie 2020 noch bei lediglich 6%.

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Entwurf noch vom Bundestag beschlossen und dem Bundesrat vorgelegt werden. Spätesten im Jahr 2024 soll das Gesetz evaluiert werden. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums wird damit ein wirksames Instrument geschaffen, welches klimafreundliche Antriebe fördern und THG-Emissionen reduzieren kann. Kritiker merken jedoch an, dass der Fokus zu wenig auf der Elektromobilität liegt und alternativen Kraftstoffen (wie bspw. Wasserstoff oder Biokraftstoffe) zu viel Bedeutung zukommt. Das Ministerium hält dem jedoch Argumente einer inklusiven und umfassenderen Mobilitätsstrategie entgegen.

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