Neue Förderung für Mikrodepots und gewerbliche E-Lastenräder

Seit dem 1. März fördert das Bundesumweltministerium gewerbliche genutzte E-Lastenfahrräder und Mikrodepots. Das Programm richtet sich beispielsweise an große Logistik-Unternehmen, Möbelhäuser, Lieferdienste sowie Baumärkte. Es soll den innerstädtischen Verkehr entlasten und CO2-Emissionen verringern.

Die „E-Lastenrad-Richtlinie“ umfasst nicht nur E-Lastenräder, sondern auch Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung. Die Nutzlast muss jedoch mindestens 120 Kilogramm aufweisen und das Rad für den Lastenverkehr in Gewerbe, Handel, Industrie, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich eingesetzt werden. Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Vereine und Verbände, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts sowie private Unternehmen.

Ein möglicher Einsatz ist bspw. die „letzte Meile“. Dazu werden jedoch Mikrodepots als Zwischenlager benötigt. Auch hierfür können private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung im Rahmen der „Mikro-Depot-Richtlinie“ Förderungen beantragen. Die kooperative Nutzung sei ausdrücklich gewünscht.

Antragsschuss ist der 29.02.2024. Gefördert werden 25 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro je E-Lastenfahrrad, bzw. Anhänger mit E-Antrieb. Die mögliche Förderhöhe für Mikrodepots beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gerne berät sie aoty® zu Ihren individuellen Möglichkeiten, stellt für Sie den Förderantrag und begleitet Sie durch den gesamten Förderprozess bis zur Auszahlung Ihres individuellen Fördergeldes.

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