Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2030

Im Rahmen der Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes hat der Bundestag am 17.09.20 die Verlängerung der zehnjährigen Kfz-Steuerbefreiung beschlossen. Die Steuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge ist nun bis 2030 befristet.

Zudem beinhalten die Änderungen, dass die Kfz-Steuer von 30 Euro im Jahr für Pkw mit einem CO2-Austoß bis zu 95 Gramm pro Kilometer für weitere fünf Jahre, bis zum 31. Dezember 2025, nicht erhoben wird.

Auch zukünftig seien weitere Anpassungen der Kfz-Steuer nicht auszuschließen. Durch die Maßnahmen soll die Nachfrage nach niedrig emittierenden oder E-Fahrzeugen gelenkt und positiv beeinflusst werden.

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