Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlichte am 4. August einen neuen Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Fahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Dieser Call ist mit 50 Millionen Euro ausgestattet und richtet sich ausschließlich an KMUs und Handwerksunternehmen.
Zu beachten ist, dass lediglich rein elektrisch betriebene Fahrzeuge gefördert werden – jedoch keine Hybride und Plug-in-Hybride. Gefördert werden Fahrzeuge zum Gütertransport der Klassen bis zu 3,5 Tonnen (N1), bis zu 12 Tonnen (N2) oder darüber (N3). Fahrzeuge, die lediglich dem Personentransport dienen, sind nicht förderfähig. Eine Mindestanzahl zu beschaffender Fahrzeuge gibt es bei dem Förderaufruf nicht.
Anträge werden bis zum 14. September angenommen – allerdings erfolgt die Vergabe nach dem sog. Windhundverfahren. Das heißt: Die Anträge werden nach Zeitpunkt ihres Einganges bearbeitet. Daher sollte die Beantragung zeitnah passieren, um von den insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermitteln in Höhe von 50 Millionen Euro profitieren zu können.
Gefördert werden maximal 40 Prozent der Differenz zwischen dem Listenpreis eines Verbrenners und eines Elektroautos. Zusätzlich ist ein Bonus von 10, bzw. 20 Prozent für KMUs beantragbar. Maximal können pro Unternehmen sogar bis zu 10 Millionen Euro Fördergeld gewährt werden.
Zusätzlich gibt es einige Beschränkungen bezüglich des Fahrzeugtyps und der weiteren förderfähigen Ausgaben. So ist Ladeinfrastruktur z. B. nur im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs förderfähig.