Durch ein milliardenschweres Steuerpaket will Bundesfinanzminister Scholz bestehende Förderungen verlängern und mehr Planungssicherheit schaffen. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf sieht u. a. vor, die steuerlichen Förderungen von Elektroautos und Plug-in-Hybriden im Dienstwageneinsatz zu verlängern. Den halbierten Steuersatz (0,5 Prozent des Listenpreises) für den geldwerten Vorteil erhalten Geschäftswagen-Nutzer bis 2030 (statt bis 2021).
Ebenfalls auf 2030 verlängert wird die Steuerfreiheit für die kostenlose Überlassung von Dienstfahrrädern und -Pedelecs sowie von betrieblichen Ladevorrichtungen an Beschäftigte. Ebenso bleibt das Laden von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz steuerfrei.
Über die bisherigen Förderungen hinaus soll für Unternehmen die Nutzung von Elektroautos, Plug-in-Hybriden und (E-)Fahrrädern nun noch attraktiver werden. Die jeweiligen Aufwendungen für Miete und Leasing sollen künftig bei der Bemessung der Gewerbesteuer halbiert und damit nur noch mit bis zu zehn Prozent berücksichtigt werden.
Auch in Bezug auf Lieferfahrzeuge gibt es Neuerungen: Eine neue Sonderabschreibung für die Anschaffung rein elektrischer und gewerblich genutzter Lieferfahrzeuge ist geplant. Sie soll ebenfalls bis 2030 gelten und einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten betragen.